Geld, Zeit, wer entscheidet, was mit deinen Unterlagen passiert und wie du wieder rauskommst. Such dir aus, was dich betrifft.
Höchstens 25 % von dem, was bei dir ankommt. Mit Rechtsschutzversicherung sind es 10 %. Trägt die unterlegene Gegenseite unsere Kosten, zahlst du gar nichts. Kommt nichts zurück, kostet dich das Ganze nichts.
Du weißt die Zahl, bevor du zusagst. Wir nennen sie dir zusammen mit der Antwort des Anwalts.
Nein. Die €149 brutto nennen wir dir erst, nachdem der Anwalt deinen Fall gelesen hat. Du entscheidest dann in Ruhe. Sagst du nein, war die Prüfung kostenlos und es kommt keine Rechnung. Eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn du zusagst.
Kannst du, und wenn du die Arbeit selbst machen willst, ist das der günstigere Weg.
Für die 10 % bekommst du: Wir holen die Deckungszusage ein, bereiten den Fall so auf, dass der Anwalt sofort arbeiten kann, und überwachen die Fristen. Verweigert deine Versicherung die Deckung, übernehmen wir den Fall trotzdem, dann zu den normalen Bedingungen ohne Kosten für dich. Deine Selbstbeteiligung trägst du selbst, die steht in deinem Vertrag.
Dann zahlst du auch nichts. Gerichts- und Anwaltskosten tragen wir, nicht du. Du stehst in diesem Fall genau da, wo du heute stehst, nur mit einer geprüften Antwort mehr.
Nein, von dort nehmen wir nichts. Keine Provisionen von Versicherern, Händlern, Vermietern oder Inkassounternehmen, und keiner von ihnen hält Anteile an uns.
In diesem Markt ist das nicht selbstverständlich: bei großen Anbietern sitzen Rechtsschutzversicherer im Gesellschafterkreis. Unser Geld kommt ausschließlich aus dem Anteil an dem, was wir für dich zurückholen. Wenn wir verlieren, verlieren wir mit dir.
Spätestens 72 Stunden nach deiner Anfrage, meist am nächsten Werktag. Schaffen wir es ausnahmsweise nicht, bekommst du trotzdem innerhalb der 72 Stunden eine Nachricht mit dem Grund und einem neuen Termin. Hängen lassen wir dich nicht.
Weil eine Entscheidung ohne die entscheidenden Unterlagen keine ist. Der Anwalt haftet für das, was er sagt. Rat auf halber Akte wäre im Zweifel falsch, und falsch kostet dich mehr als warten.
In deiner Akte siehst du jederzeit, was noch fehlt und was davon den Ausschlag gibt. Eine Marke auf dem Balken zeigt, ab wann es reicht. Die 72 Stunden beginnen erst, wenn du diese Marke erreicht hast, nicht schon beim Hochladen des ersten Fotos.
Fehlt etwas, schreiben wir dir und sagen genau, welche Unterlage es ist. Sobald sie da ist, läuft die Frist. Nachreichen geht jederzeit, auch nach der Entscheidung.
Das liegt nicht an uns, sondern daran, wo dein Fall landet.
Ob wir übernehmen, einen Festpreis nennen oder absagen, und warum.
Die Gegenseite zieht zurück oder zahlt, nachdem ein Anwalt geschrieben hat. So endet der größte Teil unserer Fälle.
Bundesweiter Durchschnitt 2024. Bis zur Verhandlung passiert für dich nichts außer Warten.
Erst ab €5.000 Streitwert, für unsere Fälle also selten.
Kommt vor. Dann tragen wir das Kostenrisiko so lange weiter, auch über Jahre.
Du musst in dieser Zeit nichts tun. Wir melden uns bei jedem Schritt, und freigeben musst du jeden Schritt selbst. Was wir nicht können: schneller sein als die Gerichte. Was du tun kannst: früh anfangen. Die meisten Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.
Schreib die Frist ins Freitextfeld, dann sehen wir uns deinen Fall vorgezogen an. Zahlen oder unterschreiben sollst du in der Zwischenzeit nichts. Läuft die Frist in weniger als 72 Stunden ab, sag uns das deutlich, dann melden wir uns schneller.
Nein. Unsere Modelle lesen deine Unterlagen, sortieren sie und suchen die passenden Urteile heraus. Das ist der Grund, warum die Prüfung nichts kostet und innerhalb von 72 Stunden fertig ist.
Beurteilt und entschieden wird von einem zugelassenen Rechtsanwalt, der dafür auch haftet. Eine Maschine darf diese Einschätzung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gar nicht abgeben, und wir würden es auch dann nicht tun, wenn sie es dürfte.
So heißt unser Verfahren: ein runder Tisch aus Experten für jedes Rechtsgebiet, die deinen Fall einmal ganz herumdrehen. Danach bauen wir die Gegenseite nach und lassen sie unsere Argumente zerlegen, bis sich die Sache einpendelt.
Ein Anwalt. Claimhammer ist keine Kanzlei und darf dich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vertreten.
Mit uns schließt du einen Vertrag über die Aufbereitung deines Falls und die Kosten, die Vollmacht erteilst du der Partnerkanzlei. Der Anwalt dort haftet dir gegenüber, unterliegt der Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und entscheidet allein, ob er deinen Fall übernimmt.
Von uns geht die fertige Akte an die Kanzlei, dazu das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten. Zurück fließt keines: eine Zahlung pro Fall an uns verbietet § 49b Abs. 3 BRAO.
Weil wir ablehnen, wenn du ohne uns besser fährst. Du bekommst trotzdem eine Antwort, und darin steht, was du stattdessen tun kannst.
Das ist keine Freundlichkeit, sondern Rechnung. Ein Dienst, der jeden Fall annimmt, ist für niemanden eine Hilfe. Einer, der ehrlich sortiert, ist beim nächsten Mal die erste Adresse.
„Dein Anspruch ist stark, aber bei klarer Haftung zahlt die Gegenseite ohnehin deinen Anwalt. Eine Beteiligung von uns würde dich nur Geld kosten. Wir nennen dir zwei Kanzleien.“
Deine Akte liegt in einer Datenbank in der EU. Verarbeitet wird nur bei Anbietern in der EU und den USA, auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln, nie in Staaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau.
Mit deinen Unterlagen wird kein Modell trainiert, das ist vertraglich ausgeschlossen. An die Kanzlei geht Text und ein signierter Link, keine Dokumente per Mail.
Claimhammer und die Partnerkanzlei. Sonst niemand. Wir verkaufen keine Daten und geben sie an keinen Dritten weiter, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.
Sagen wir ab oder nimmst du unser Angebot nicht an, löschen wir spätestens sechs Monate nach der Absage.
Kommt es zum Mandat, gelten danach die berufsrechtlichen Fristen der Kanzlei: nach § 50 BRAO sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat endete. Rechnungen und Buchungsbelege sechs beziehungsweise zehn Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO.
Jederzeit. Solange bei dir noch nichts angekommen ist, kannst du den Vertrag in Textform kündigen und schuldest uns nichts (§ 9 Abs. 2 unserer AGB). Die Vollmacht gegenüber der Kanzlei kannst du nach § 627 BGB jederzeit widerrufen.
In jeder E-Mail von uns steht dafür ein Knopf. Ein Klick öffnet nur die Seite, zurückgezogen ist der Fall erst, wenn du dort bestätigst.
Jeder Schritt nach außen passiert ohnehin erst, nachdem du ihn freigegeben hast.
Sag uns das, formlos per E-Mail. Wir prüfen, was wir und die Kanzlei aufbewahren müssen, löschen alles Übrige und sagen dir innerhalb eines Monats, was übrig bleibt und warum.
Kostenlos, unverbindlich, von einem Anwalt geprüft. Mindestens weißt du danach, woran du bist.